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   BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 13/83   

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BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 13/83 (https://dejure.org/1984,17013)
BSG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 6 RKa 13/83 (https://dejure.org/1984,17013)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 6 RKa 13/83 (https://dejure.org/1984,17013)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 13/83
    Insoweit ist die Annahme eines Beurteilungsspielraums mit eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (vgl dazu BSGE 38, 138, 1ü3 sowie 282, 289 mwN; Maurer" Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage, S 7 RdNr 20 ff mwN) gerechtfertigt, so daß die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen, die sich im Rahmen der ungefähren Richtigkeit halten, als rechtmäßig angesehen werden müssen.

    Im Rahmen eines solchen Beurteilungsspielraums beschränkt sich die Kontrolle der Gerichte darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Zulassungsinstanzen die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten haben und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 38, 138, 1ü3 f sowie 282, 289; BVerwGE 39, 197, 20" und 59, 213, 216; Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht 1982 5 17 RdNr "6; Erichsen/Mertens, Allgemeines Verwaltungsrecht 6. Auflage 5 12 11, 1; Meurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 5 7 RdNr 20 ff).

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 13/83
    Im Rahmen eines solchen Beurteilungsspielraums beschränkt sich die Kontrolle der Gerichte darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Zulassungsinstanzen die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten haben und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 38, 138, 1ü3 f sowie 282, 289; BVerwGE 39, 197, 20" und 59, 213, 216; Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht 1982 5 17 RdNr "6; Erichsen/Mertens, Allgemeines Verwaltungsrecht 6. Auflage 5 12 11, 1; Meurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 5 7 RdNr 20 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 58/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    So stellen Beteiligung und Zulassung eines Vertragsarztes an der vertragsärztlichen Versorgung als statusbegründende Entscheidung einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Senat, Urteil vom 04.05.1983 - L 11 Ka 9/82 - so auch zum Widerruf einer Beteiligung: BSG, Urteile vom 02.09.1987 - 6 RKa 65 - und 06.06.1984 - 6 RKa 13/83 - vgl. auch Keller, a.a.O., Anhang § 54 Rdn. 5c).
  • BSG, 20.09.1988 - 6 BKa 63/87
    Der Widerruf einer Beteiligung des Vertragsarztes nach § 7 Nr. 2 EKV setzt keine Änderung der Verhältnisse voraus, so daß es genügt, wenn die Voraussetzungen der Beteiligung im Zeitpunkt des Widerrufs nicht vorliegen (Urteil vom 6.6.1984 6 RKa 13/83 = SozR 5520 § 29 Nr. 3).2.
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